NEU: Antrag auf Feststellung der Unterstützungs-würdigkeit und Sozialtarif für Strom

energie haushalt

⚡ Wichtige Informationen zum Sozialtarif Strom & Unterstützung (ab April 2026)

Ab April 2026 treten in Österreich neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Ziel ist es, Haushalte mit geringem Einkommen finanziell zu entlasten, besonders bei Energiekosten.

Grundlage dafür sind:

  • das Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG)
  • das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG)

📝 1. Neues Formular: Unterstützung nachweisen (EnDG)

Es gibt ein neues Formular, mit dem festgestellt wird, ob ein Haushalt als unterstützungswürdig gilt.

👉 Das betrifft:

  • Personen mit bestehenden Befreiungen (z. B. ORF-Beitrag, Telefonkostenzuschuss)
  • Personen ohne Befreiung, die Unterstützung beantragen möchten

👉 Wichtig:

  • Die Prüfung erfolgt zentral (durch OBS)
  • Bei positivem Bescheid kann dieser als Nachweis für weitere Förderungen genutzt werden (z. B. Heizkostenzuschuss)

👉 Für Gemeinden:

  • Einheitliche und klare Grundlage für Förderentscheidungen

⚡ 2. Sozialtarif für Strom (ElWG)

Das bisherige Befreiungsformular wurde erweitert.

Neu:

  • Anspruch auf günstigeren Strompreis für berechtigte Haushalte
  • Preisdeckel: ca. 6 Cent pro kWh (bis zu 2.900 kWh/Jahr)
  • Gilt für die Dauer der ORF-Befreiung

👉 Voraussetzung:

  • Angabe der Zählpunktnummer (ZPN)
    (zu finden auf Stromrechnung oder Vertrag)

👉 Zusatz:

  • Größere Haushalte erhalten zusätzliche finanzielle Entlastung

💡 Weitere Entlastung

Zusätzlich möglich:

  • Befreiung von EAG-Kosten (Teil der Stromrechnung)

➡️ Insgesamt ergibt sich eine spürbare Entlastung bei den Energiekosten.


🏢 Wichtig für Gemeinden

  • Ab sofort nur noch die neuen Formulare verwenden
  • Alte Formulare bitte nicht mehr verwenden
  • Anträge können im Gemeindeamt ausgefüllt und weitergeleitet werden

📌 Ziel

Die neuen Regelungen helfen Gemeinden dabei, Bürgerinnen und Bürger gezielt und transparent über Unterstützungen zu informieren.

Formular ausfüllbar: